Corona - Internet des Landratsamtes FAQ – die häufigsten Fragen

Seit 25.03. ist die Allgemeinverfügung von Landratsamt und Stadt in Kraft getreten.

Gemäß Allgemeinverfügung vom 24.03.2020 müssen Personen, die direkten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Patienten hatten, 14 Tage in häusliche Quarantäne.

Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten und aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

 

Wir bitten um Verständnis und Nachsicht, dass das Gesundheitsamt in der aktuellen Ausnahmesituation priorisiert dringende Anliegen von Systemrelevanten Bereichen bearbeiten kann. Damit soll die medizinische und pflegerische Versorgung von Kranken und vulnerablen Gruppen, sowie die Öffentliche Sicherheit und Ordnung gesichert werden. Dies sind Einrichtungen und Institutionen, die im öffentlichen Interesse liegen, wie medizinische Einrichtungen, Altenheime, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Strom- und Wasserversorger …(Die Aufzählung ist nicht abschließend).

Das Gesundheitsamt kann aufgrund des sehr hohen Aufkommens von Anfragen sich nicht zeitnah mit allen Anliegen befassen.  Hierfür bittet das Gesundheitsamt um Nachsicht.

 

Das Landratsamt teilt allen durch das Gesundheitsamt getesteten Personen das Ergebnis des Testes telefonisch oder per E-Mail mit. Bis zum Vorliegen der Testergebnisse kann aus Kapazitätsgründen beim Labor des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bis zu 7 Tage vergehen. Vor Abfragen von Testergebnissen beim Landratsamt bzw. Gesundheitsamt bitten wir deshalb grundsätzlich abzusehen.

In allen anderen Fällen, d.h., wenn die Testung nicht im Gesundheitsamt vorgenommen wurde, kann das Gesundheitsamt keine Auskunft geben.

 

 

 

 

 

 

 

Wann besteht der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus?

 

Gemäß der neuen Falldefinition sind folgende Fälle als begründete Verdachtsfälle einzustufen:

 

  1. Unspezifische Erkältungssymptome, wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, Störungen des Geruchsinns und Durchfall

und

Kontakt zu einem bestätigten Fall bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn

 

 

ODER

 

 

  1. Unspezifische Erkältungssymptome, wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, Störungen des Geruchsinns und Durchfall

und

Tätigkeit in der Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus

 

 

 

Die am häufigsten gestellten Fragen fassen wir auf dieser Seite zusammen:

Fragen aus der Bevölkerung

Ich hatte engen Kontakt mit einem Erkrankten und habe nun Erkältungssymptome (Verdachtsfall). Was soll ich machen?

(Berufstätige im Systemrelevanten Bereichen siehe eigene Punkte hierzu)

In diesem Fall müssen Sie sich gemäß Allgemeinverfügung für 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Beginn der Symptome in häusliche Quarantäne begeben. Bitte kurieren Sie sich zuhause aus.

Alle Kontakte zu anderen Personen, einschließlich Haushaltsmitgliedern, sind zu vermeiden. Der Aufenthalt im eigenen Garten, auf der Terrasse oder Balkon ist gestattet.

Die Entlassung aus der häuslichen Quarantäne erfolgt:

o        Frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und

o        bei Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden

 

Wenn Ihre Symptome  behandlungsbedürftig werden, bitte kontaktieren Sie telefonisch den Hausarzt und bitten ihn aufgrund der Krankheitssymptome, Ihnen zunächst telefonisch eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage auszustellen.

 

Ich hatte engen Kontakt mit einem Erkrankten, habe aber keine Erkältungssymptome. Was soll ich machen?

Sie gelten auch ohne Symptome als ansteckungsverdächtig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. In diesem Fall müssen Sie sich gemäß Allgemeinverfügung für 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Erkrankten in häusliche Quarantäne begeben.

Alle Kontakte zu anderen Personen, einschließlich Haushaltsmitgliedern, sind zu vermeiden. Der Aufenthalt im eigenen Garten, auf der Terrasse oder Balkon ist gestattet. Bitte kontrollieren Sie zweimal täglich Ihre Temperatur.

Sie werden erst wieder aus der häuslichen Quarantäne entlassen, wenn

  • 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Erkrankten vergangen sind

und

  • Sie seit 2 Tagen keine Krankheitszeichen, auch kein Fieber, mehr haben.

 

Warum müssen enge Kontaktpersonen ohne Erkältungszeichen für 14 Tage zuhause bleiben?

Weil innerhalb von 14 Tagen die Erkrankung ausbrechen kann.

 

 

Fragen aus systemrelevanten Bereichen

Medizinsicher Bereich(Arzt, Krankenschwester, Arzthelferin, Alten- oder Pflegeheim)

Ich arbeite im medizinischen Bereich und hatte engen Kontakt mit einem Erkrankten und habe keine Erkältungssymptome.

Was soll oder darf ich machen?

In diesem Fall kann das Gesundheitsamt eine Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und aus infektionshygienischer Sicht vertretbar ist. Dies ist in der Regel der Fall.

Wenn relevanter Personalmangel besteht und Ihr Einsatz unverzichtbar ist, dann dürfen Sie unter folgenden Bedingungen arbeiten:

  • Sie dürfen mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten,
  • sollen Abstand von 2m zu anderen Mitarbeitern halten,
  • müssen 2x tgl. Temperatur messen und auf Erkältungssymptome achten,
  • müssen sofort bei Symptomen zu Hause bleiben und den Arbeitgeber informieren.

Eine Testung auf Corona im Gesundheitsamt ist nicht erforderlich und keine Voraussetzung zum Arbeiten.

 

 

Ich arbeite im medizinischen Bereich und hatte engen Kontakt mit einem Erkrankten und habe Erkältungssymptome. Was soll ich machen?

  • Das Gesundheitsamt nimmt im Rahmen der Ermittlung (zunächst Kontakt über den Erkrankten) zu ihnen auf.
  • Bei ihnen wird ein Rachenabstrich angestrebt
  • Bis Vorliegen des Testergebnisses wird Ihnen eine häusliche Quarantäne mündlich angeordnet.
    • Bei positivem Befund des Rachenabstriches:
      • Sie werden zum Erkrankungsfall und
      • Ihnen wir eine häusliche Quarantäne bis auf weiteres angeordnet.

 

Dauer / Entlassung aus der Quarantäne:

Sie werden nach mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit

und

2 negativen Tests im Abstand von 24 Stunden aus der Quarantäne entlassen

 

 

Ich arbeite im medizinischen Bereich und hatte keinen Kontakt mit einem Erkrankten. Ich habe aber Erkältungssymptome. Was soll ich machen?

Siehe Verfahren unter vorausgehendem Punkt (enger Kontakt und  Erkältungssymptome)

 

Fragen aus systemrelevanten Bereichen

Nichtmedizinischer Bereich (z.B. Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei) 

Ich arbeite in einem anderen Systemrelevanten Bereich außerhalb der Medizin und hatte engen Kontakt mit einem Erkrankten und habe keine Erkältungssymptome. Was soll ich machen?

In diesem Fall kann das Gesundheitsamt eine Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und aus infektionshygienischer Sicht vertretbar ist. Dies ist in der Regel der Fall

Wenn relevanter Personalmangel besteht und Ihr Einsatz unverzichtbar ist, dann dürfen Sie unter folgenden Bedingungen arbeiten:

  • ? Sie dürfen mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten,
  • ? sollen Abstand von 2m zu anderen Mitarbeitern halten,
  • ? müssen 2x tgl. Temperatur messen und auf Erkältungssymptome achten,
  • ? müssen sofort bei Symptomen zu Hause bleiben und den Arbeitgeber informieren.

Eine Testung auf Corona im Gesundheitsamt ist  nicht erforderlich und keine Voraussetzung zum Arbeiten.

 

Ich arbeite in einem anderen Systemrelevanten Bereich außerhalb der Medizin und hatte engen Kontakt mit einem Erkrankten und habe nun Erkältungssymptome. Was soll ich machen?

  • Das Gesundheitsamt nimmt im Rahmen der Ermittlung zunächst Kontakt (über den Erkrankten) zu ihnen auf.
  • Bei ihnen wird ein Rachenabstrich im Gesundheitsamt oder der Screeningstelle angestrebt.
  • Bis Vorliegen des Testergebnisses wird Ihnen eine häusliche Quarantäne mündlich angeordnet.
    • Bei positivem Befund des Rachenabstriches:
      • Sie werden zum Erkrankungsfall und
      • Ihnen wir eine häusliche Quarantäne bis auf weiteres angeordnet.

Dauer / Entlassung aus der Quarantäne :

Sie werden 14 Tage nach Symptombeginn

und

48 Stunden Symptomfreiheit aus der Quarantäne entlassen

 

Ich habe Erkältungssymptome und habe Angst, mich mit Corona angesteckt zu haben. Ich möchte mich trotzdem auf Coronaviren testen lassen. Was soll ich machen?

In Abhängigkeit Ihrer Tätigkeit, Ihres Alters und Vorerkrankungen stellt Ihr Hausarzt die Notwendigkeit für die Testung fest.

 

 

Der Arbeitgeber verlangt von mir einen Test auf COVID-19, obwohl ich keine Erkältungssymptome habe und keinen Kontakt zum Erkrankten hatte. Was soll ich machen?

In diesem Fall werden keine Teste durchgeführt.

Aus unserer Sicht dürfen Sie in die Arbeit gehen, da Sie keine Erkältungssymptome haben. Achten Sie aber in den nächsten 14 Tagen auf die Entwicklung von Erkältungssymptomen.

 

 

Wer erstattet mir (Arbeitnehmer und Selbständige) den Verdienstausfall, wenn ich aufgrund der Allgemeinverfügung oder Anordnung die häusliche Quarantäne antreten muss?

 

Achtung:

Bitte keine Anträge auf Verdienstausfall an das Gesundheitsamt richten.

 

Für Sie ist zuständig

Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit, Verbraucherschutz und Pharmazie

Postanschrift

80534 München

 

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/40425/leistung/leistung_53462/index.html

 

 

Der Arbeitgeber will von mir eine Bescheinigung, dass ich mich nicht mit Corona angesteckt habe?

Das Gesundheitsamt stellt keine solchen Bescheinigungen aus.

 

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