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Verwaltungsgemeinschaft Halfing | Online: https://www.halfing.de/
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Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Florian Schachner | 08055 9053-23 | 2 |