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Verwaltungsgemeinschaft Halfing | Online: https://www.halfing.de/
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Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Ute Linnhuber | 08055 9053-11 | 1 | |
Maria Winhart | 08055 9053-24 | 7 | |
Gertraud Polz | 08055 488 | ||
Katharina Gruber | 08055 655 |