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Verwaltungsgemeinschaft Halfing | Online: https://www.halfing.de/
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Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Monika Lex | 08055 9053-36 | 6 | |
Elisabeth Huber | 08055 9053-35 | 6 | |
Stephanie Rottmoser | 08055 9053-26 | 6 |