354. Newsletter

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Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

 

22. Juli 2020

 

354. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Regelbetrieb im neuen Kindergartenjahr sowie Stufenplan für den Fall steigender Infektionszahlen

Regelbetrieb

Sofern die Zahl der Neuinfektionen auf einem niedrigen Niveau bleibt, kann zu Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. September 2020 der Regelbetrieb wiederaufgenommen werden. Der Kita-Betrieb soll so weit wie möglich in gewohnter Art und Weise laufen.

Der Infektionsschutz wird jedoch bis auf Weiteres auch im Regelbetrieb gewisse Einschränkungen vorgeben. Die Einrichtungen benötigen weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept, das sich am Rahmen-Hygieneplan des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) orientiert.

Der Rahmen-Hygieneplan wird mit Wirkung zum 1. September 2020 vom LGL erneut angepasst und voraussichtlich in den nächsten Tagen veröffentlicht. Wir werden hierüber gesondert informieren. Bei der Überarbeitung werden insbesondere die teils noch bestehenden Einschränkungen im pädagogischen Alltag in den Blick genommen werden. Auch die Regelungen zum Betretungsverbot für Kinder mit Krankheitssymptomen, zum Beispiel leichten Erkältungskrankheiten, werden weiterentwickelt. Ziel ist es, praktikable Regelungen für die Erkältungszeit zu finden. Dabei wird weiterhin der notwendige Infektionsschutz gewährleistet, ohne die Beschäftigten, Kinder und Eltern mehr als notwendig zu belasten. Dafür erarbeitet das LGL derzeit gemeinsam mit Kinderärzten und -ärztinnen einen Leitfaden und Materialien zur Unterstützung der Praxis.

Stufenplan bei steigenden Infektionszahlen

Bei hohen bzw. steigenden Infektionszahlen könnte ein erneutes Herunterfahren der Kindertagesbetreuung erforderlich werden. Die Maßnahmen werden dabei nach Möglichkeit auf einzelne Gemeinden bzw. Landkreise begrenzt bleiben. Die Maßnahmen sollen zudem möglichst zeitlich befristet sein.

Die örtlichen Behörden erhalten hierfür Leitlinien von Seiten der Staatsregierung. Die Abwägung im Einzelfall trifft das jeweilige Gesundheitsamt, nach Möglichkeit und Bedarf unter Einbeziehung des Jugendamtes. Dabei werden auch die Interessen und Rechte der Beschäftigten in den Kitas, der Kinder und ihrer Eltern berücksichtigt.

Lediglich im Falle bayernweiter Einschränkungen würde die Staatsregierung selbst über die Maßnahmen entscheiden.

Den Trägern vor Ort soll ein möglichst großer Handlungsspielraum belassen werden, die Betreuung unter Einbeziehung der Eltern – insbesondere vermittelt durch die Elternbeiräte – individuell zu regeln.

 

  • Eingeschränkter Betrieb:
    Sollte das Infektionsgeschehen zulassen, dass zwar nicht alle Kinder im Regelbetrieb betreut werden können, aber doch ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierten Gruppengrößen möglich ist, würden die Gesundheitsämter den Kitas einen bestimmten Rahmen vorgeben. Die Ausgestaltung dieses Rahmens bliebe den Trägern überlassen. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort (z.B. Personalausstattung, Räume, Anzahl der Kinder, Alter der Kinder) könnten hierdurch im Einzelfall pragmatische Lösungen gefunden werden, um die Interessen von Beschäftigten, Kindern und Eltern soweit wie möglich in Einklang zu bringen.

    Welches Betreuungsmodell vor Ort gewählt würde, wäre von den jeweiligen Kapazitäten und Prioritäten abhängig. Die Entscheidung träfe der Träger. Die Eltern – insbesondere die Elternbeiräte – sollten in diese Entscheidung einbezogen werden. Die Träger könnten sich grds. zwischen folgenden beiden Varianten entscheiden:

     
    1. Die Kinder könnten zum einen, wie in der Kindertagespflege, den Betreuungspersonen in kleinen Gruppen fest zugeordnet werden. In der klassischen Kindertagespflege werden von einer Betreuungsperson bis zu acht Betreuungsverhältnisse eingegangen und dabei bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut, ggf. zuzüglich eigener Kinder. In diesem Rahmen könnten auch den pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften in den Kitas Kinder in kleinen Gruppen zugeordnet werden. Dieses Modell wäre insbesondere dort sinnvoll, wo auch eine räumliche Trennung der Gruppen möglich ist und die Betreuungszeiten der Kinder mit den Arbeitszeiten der Beschäftigten in Einklang zu bringen sind.
       
    2. Zum anderen könnten die Betreuungszeiten der Kinder angepasst werden, denkbar wären hier auch Schichtmodelle im wöchentlichen/halbwöchentlichen/täglichen Wechsel. Dieses Modell könnte insbesondere dort Anwendung finden, wo die Betreuung in der Kita gut durch Eltern-Betreuungsgruppen (mehrere Familien teilen sich die Betreuung untereinander auf) ergänzt werden könnte. Der Elternbeirat oder pädagogische Beschäftigte, die nicht in der Betreuung am Kind eingesetzt werden, könnten hierbei organisatorisch bzw. pädagogisch unterstützen.
       
    Wir empfehlen Ihnen, dass Sie bereits jetzt ein mögliches individuelles Konzept für eine der beiden Varianten im eingeschränkten Betrieb in Ihrer Einrichtung unter Einbeziehung des Elternbeirats erarbeiten. Auch wenn wir hoffen, dass dieses nicht zur Anwendung kommen muss, wären sie damit auf eine mögliche zweite Welle bestmöglich vorbereitet.
     
  • Eingeschränkte Notbetreuung:
    Wenn das Infektionsgeschehen sich stark verschlechtert, könnte auch wieder nur eine eingeschränkte Notbetreuung möglich sein. Die Auswahl der Kinder, die in Notbetreuung betreut werden können, trifft bei lokal begrenzten Ausbruchsszenarien das örtliche Gesundheitsamt, nach Möglichkeit und Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Betreuungsformen, die ohnehin eine geringere Gefahr eines Infektionsgeschehens mit sich bringen, etwa aufgrund der Gruppengröße oder der Betreuung an der frischen Luft, könnten je nach Entscheidung des jeweiligen Gesundheitsamts mit weniger Einschränkungen stattfinden. Dies könnte je nach Entscheidung vor Ort zum einen für die reguläre Kindertagespflege, zum anderen für Wald- und Naturkindergärten, Waldgruppen usw. gelten.

    Als Reflexionsfragen zur Organisation und Vorbereitung eines eingeschränkten Betriebs bzw. einer eingeschränkten Notbetreuung bieten sich als erste Anhaltspunkte die Fragen in beiliegendem Dokument an.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

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