356. Newsletter (weitere Newsletter in der Rubrik Kindergarteninfos)

Bayerisches Staatsministerium Log


Bayerisches Staatsminsterium für Familie, Arbeit und Soziales

24.07.2020

356. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
 

Informationen zur Eingewöhnung in Zeiten von Corona

 

Start neuer Betreuungsverhältnisse ab September

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Start des neuen Kita-Jahres im September werden zunehmend Fragen zur Gestaltung der Eingewöhnung an uns herangetragen. Auch wird vereinzelt berichtet, dass Kindertageseinrichtungen Eltern bei der Eingewöhnung nicht einbeziehen wollen und das Kind den Übergang in die Kindertageseinrichtung alleine bewältigen soll (zum Teil innerhalb eines Tages).

Auch in Zeiten von Corona steht der Durchführung von Eingewöhnungsprozessen in enger Abstimmung mit den Eltern und unter Beteiligung der Eltern nichts im Wege. Eltern dürfen zu diesem Zwecke die Einrichtungen auch betreten und bei der Eingewöhnung dabei sein.

Eine gute Eingewöhnung ist aus entwicklungspsychologischer Sicht sehr wichtig. Um eine behutsame und erfolgreiche Eingewöhnung durchführen zu können, benötigt das Kind ausreichend Zeit. Nur so kann es eine neue sichere Bindung zu seiner Bezugsperson aufzubauen. Außerdem ist die gemeinsame Gestaltung der Eingewöhnung, also von Fachkräften, Eltern und Kindern, der Grundstock für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Daher bitten wir bei der Planung neuer Betreuungsverhältnisse Folgendes zu beachten.

Bei der Eingewöhnung, die in der Regel zwei bis drei Wochen dauert, begleiten die Eltern und die Beschäftigten gemeinsam das Kind bei dessen Übergang in die Kindertages-einrichtung. Bei der Planung der Eingewöhnungsphase sind individuelle Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B.

  • das Temperament des Kindes,
  • das Alter des Kindes,
  • die Erfahrungen mit institutioneller Betreuung, die das Kind bereits in der Vergangenheit gesammelt hat sowie die Frage,
  • ob die Einrichtung bereits durch ein Geschwisterkind bekannt ist.

Im Zuge der Eingewöhnung sollten Eltern, wie sonst auch beim Betreten der Kindertageseinrichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gleiches gilt für die Beschäftigten, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Darüber hinaus empfehlen wir, dass die Kindertageseinrichtungen die anwesenden Eltern und Kinder sowie Datum und Uhrzeit dokumentieren.

Nähere Informationen zur Eingewöhnung finden Sie auch im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (Kapitel 6.1). Bei Fragen zur Eingewöhnung in Ihrer Kindertageseinrichtung können Sie sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden.

Wir hoffen, dass damit einem sicheren und positiven Übergang in die Kindertagesbetreuung für die Kinder, ihre Familien und Sie als Pädagoginnen und Pädagogen nichts im Wege steht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 


Ihr Referat V 4 – Frühkindliche Bildung und Erziehung

drucken nach oben