Sitzungsprotokolle und Bekanntmachungen

 

Hinweise zu den Sitzungsprotokollen:

Aus rechtlichen Gründen können Protokolle von öffentlichen Gemeinderatssitzungen erst nach Genehmigung durch den Gemeinderat veröffentlicht werden. Diese Genehmigung erfolgt in der Folgesitzung, so dass die Protokolle immer erst mit einer ca. 4-wöchigen Verzögerung bekannt gemacht werden können.

Zur Erläuterung und aus Gründen der besseren Verständlichkeit werden die Protokolltexte gelegentlich durch den 1. Bürgermeister ergänzt. Diese persönlichen Ergänzungen sind an den roten Texteinträgen erkennbar.

Ebenso sind datenschutzrechtliche Streichungen oder Löschungen zum Schutz erheblicher Persönlichkeitsrechte an den roten Farbeinträgen oder dem Streichungstext "XY" erkennbar.

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