Finanzen

Die drei Mitgliedsgemeinden planen und führen ihre Haushaltswirtschaft in eigener Verantwortung. Als Grundlage dient für jedes Kalenderjahr die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan. Den Einnahmen stehen die Ausgaben gegenüber. Der zwingende Haushaltsausgleich muss notfalls über eine Kreditaufnahme sichergestellt werden.

 

Durch die Festlegung von bestimmten Beträgen bei den einzelnen Haushaltsstellen steuert der Gemeinderat die Finanzwirtschaft der Gemeinde.

 

Nähere Informationen zu den Gemeindehaushalten, Steuer- und Hebesätzen sowie zum Zahlungsverkehr erhalten Sie auf den Seiten unserer Motgliedsgemeinden:

 

  • Gemeinde Halfing
  • Gemeinde Höslwang
  • Gemeinde Schonstett

 


 

Die Verwaltungsgemeinschaft Halfing finanziert ihre Personal- und Sachkosten im Wesentlichen durch die sogenannte VG-Umlage. Die Mitgliedsgemeinden tragen somit die ungedeckten Kosten ihrer gemeinsamen Verwaltungs-Geschäftsstelle.

 

Der gesamte Zahlungsverkehr der Verwaltungsgemeinschaft Halfing erfolgt unbar und wird von der Kasse geregelt.

 

Bankverbindung der Verwaltungsgemeinschaft:

 

 

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